"Heinrich IV."
Heinrich IV.

"Heinrich IV."
München 1956
Kinski als Prinz Heinrich in Shakespeares Drama 1956 am Bayrischen Staatsschauspiel in München.

Mein besonderer Dank gebührt Erik Kastel, der mir diese wahrhaft "königlichen" Bilder zukommen ließ.
Schauspieler:
Klaus Kinski - Prinz Heinrich
Kurt Horwitz - Heinrich IV.
Thomas Braut - Johann
Hans Henn - Thomas
Jürgen Miksch - Humphrey
Adolf Ziegler - Westmoreland
Ernst Berthels - Warwick
Hans Clarin - Pistol
Bearbeitung und Regie: Fritz Kortner
Bühne und Kostüme: Günther Spornitz
Musik: Herbert Brün

Die Differenzen Kinskis mit Fritz Kortner die seit den Proben zu "Don Carlos" bestanden, scheinen beigelegt. Jedoch hat Kinski jetzt Probleme mit dem Darsteller der Titelfigur Kurt Horwitz:
"Er... verhustet während der Vorstellungen eine der wichtigsten Szenen: Prinz Heinz ist überzeugt, daß sein Vater... bereits tot ist. Er nimmt die Krone seines Vaters und setzt sie sich auf. In diesem Augenblick hustet (der Tote!) Horwitz... Es scheint ihn nicht zu kümmern, daß er mir und vor allem dem Publikum die Szene versaut."
Heinrich IV.
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München 1956
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München 1956
Kinski zur Entstehungsgeschichte:
"Kortner telegrafiert mir nach Wien: «Ich bitte Sie Prinz Heinz am Münchner Staatstheater zu verkörpern.»
Anuschka und ich fliegen nach München und mieten eine Villa in Nymphenburg. Zu den Proben fahre ich jeden Morgen mit der Straßenbahn. Nachts ficken wir und prügeln uns. [...]
Am Tag der Premiere wird Haftbefehl gegen mich erlassen. Der Funkwagen ist schon unterwegs, um mich zu verhaften. Der Grund ist wieder eine Gerichtssache, die ich vergessen hatte. Da ich meine Gage bereits weg habe und es sich um eine Summe von mehreren tausend Mark handelt, telefoniert Kortner zuerst mit dem Justizminister, um meine Verhaftung aufzuheben, und dann mit dem Finanzminister wegen der zu bezahlenden Summe. Rudolf Amesmaier [Kinskis Anwalt und Freund] schaltet sich ein und hat eine geniale Idee: Jede Regierung, jedes Bundesland, jede Stadt hat einen sogenannten «Reptilienfonds». Das ist eine Geldreserve, die nur für beispiellose, nicht vorgesehene Fälle in Anspruch genommen werden darf. Mein Fall ist einer dieser Fälle, denn es ist zumindest für ein Staatstheater ohne Beispiel, daß der Hauptdarsteller am Tag der Premiere verhaftet werden soll. Wenn die Vorstellungen deswegen ausfallen müßten, wäre der Schaden für den Staat Bayern wesentlich größer, als wenn die Gerichtsschuld aus dem Reptilienfond bezahlt würde. Amesmaier erreicht, was er will. Der Reptilienfond bezahlt meine Schuld. Auf diese Weise hat der Staat mit Staatsgeldern den Staat bezahlt."
Heinrich IV.

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München 1956
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